Liebe Sportfreunde, damit wir alle lange Freude an unserer Platzanlage und der umliegenden Anlage haben, bitten wir unbedingt um Beachtung folgender Regeln.
1. Mit dem Betreten der Sportanlage erkennt der Benutzer die Bestimmungen der Platzordnung an.
2. Alle Platznutzer und Vereinsmitglieder sind dazu verpflichtet, die vereinseigene Sportstätte pfleglich zu behandeln und eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass sie optisch und technisch in einwandfreiem Zustand bleibt.
3. Bei Beschädigungen bitte unverzüglich den Platzwart oder ein Vorstandsmitglied informieren.
4. Der Platz ist ausschließlich für den Schulsport sowie den Trainings- und Spielbetrieb bestimmt. Unbefugte haben keinen Zutritt.
5. Das Sportgelände darf nur in Anwesenheit einer Aufsichtsperson (Lehrer, Trainer oder Übungsleiter) betreten werden. Diese übernimmt für die Dauer der Nutzung die Verantwortung dafür, dass der Platz und seine Nebenanlagen nur im Rahmen der festgelegten Bestimmungen genutzt werden.
6. Das Betreten der Spielfläche ist grundsätzlich nur Schülern, Lehrern, aktiven Vereinsmitgliedern und ihren Betreuern sowie Schiedsrichtern und sonstigen Offiziellen gestattet. Zuschauer haben sich – auch bei Kleinfeldspielen – ausschließlich auf den befestigten Flächen hinter den Barrieren aufzuhalten.
7. Bänke etc. sind aus Sicherheitsgründen auf der Pflaster-/Asphaltfläche aufzustellen. Die gesamte Kunst- und Rasenfläche ist nach jeder Benutzung komplett abzuräumen.
8. Bei schlechten Witterungsbedingungen, insbesondere bei Eisbildung, größeren Schneemengen oder Gewitter, ist die Nutzung der Sportanlage strengstens verboten (Verletzungs- und Beschädigungsgefahr). Bei drohendem Gewitter ist das Außengelände umgehend zu verlassen!
9. Die Kunstrasenfläche darf nur mit geeignetem Schuhwerk (Sportschuhe, Artificial-Ground-Nocken oder Turf-Floor-Multinocken betreten werden. Stahl-, Aluminium- oder Schraubstollen sowie Spikes sind ausdrücklich nicht erlaubt. Gleiches gilt für Schuhe mit hohen Absätzen.
10. Das Schuhwerk ist sauber zu halten, und insbesondere vor dem Betreten oder nach kurzem Verlassen der Spielfläche von Erdresten o. Ä. zu befreien.
11. Auf der Sportanlage ist offenes Feuer verboten.
12. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist auf der Kunst- und Rasenfläche untersagt.
13. Abfälle und Zigarettenkippen sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
14. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen und dürfen die Kunst- und Rasenfläche nicht betreten.
15. Der Platzwart und Mitglieder des Vorstands sind berechtigt, die Einhaltung dieser Platzordnung zu überprüfen. Ihren Anweisungen ist unbedingt und unmittelbar Folge zu leisten.
16. Die Werbeanlagen (Banden, Flaggen, Aufsteller, Beachflags) sind nicht zu bewegen und oder umzustellen. Sollte es zu Beschädigungen jeglicher Art an der vorhanden Werbung kommen, fordert der Verein Schadensersatz.
17. Zuwiderhandlungen der Benutzer- und Verhaltensregeln können zu einem Platzverbot oder bei dadurch entstandenen Beschädigungen zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führen. Für entstandene Schäden haftet der Verursacher, Eltern haften für ihre Kinder. Der Verein haftet nicht für Schäden, die aus der eigenverantwortlichen Benutzung der Sportanlage entstehen.
Wir danken für Ihr Verständnis!